Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

19. Januar 2017

Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest: Untersuchungen abgeschlossen, keine Auffälligkeiten im Sperrgebiet

Die klinischen Untersuchungen der 78 Geflügelbestände mit rund 281.000 Stück Geflügel im Sperrgebiet zum Schutz gegen die Geflügelpest sind abgeschlossen. „Wir haben keinerlei Auffälligkeiten festgestellt“, erklärt der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst.

Das Friedrich-Loeffler-Institut mit Sitz auf der Insel Riems hatte am 11. Januar den für Tiere hoch ansteckenden H5N8-Erreger bestätigt. Welche Maßnahmen nach dem Auftreten der Geflügelpest, auch Vogel- oder Geflügelgrippe genannt, in so einem Fall zu ergreifen sind, regelt die Geflügelpestverordnung. Der Kreis Paderborn ordnete die Tötung des Geflügelbestandes im Ausbuchsbetrieb sowie in zwei angrenzenden Höfen an, „da hier Personen- und Fahrzeugkontakte bestanden“, erläutert Bornhorst. Schon wenige Stunden bis einige Tage nach der Infektion befinden sich Influenzaviren in hoher Konzentration im Blut der Tiere. Der Erreger wird mit Speichel, Nasensekret und Kot kontinuierlich und in großen Mengen ausgeschieden, kann aber auch über Fahrzeuge, Gerätschaften, Kleidung oder auch Stiefel, an denen er haftet, übertragen werden. „Deshalb muss in so einem Fall schnell und konsequent gehandelt werden. Nur so kann verhindert werden, dass der Erreger in weitere Geflügelbestände gelangt“, bekräftigt Bornhorst.

69.000 Tiere mussten getötet und fachgerecht entsorgt werden. In Deutschland schreibt die Geflügelpestverordnung die Ausmerzung infizierter und ansteckungsverdächtiger Bestände vor, weil es keine Heilung gibt und es das erklärte Ziel ist, Ausbrüche so schnell wie möglich einzudämmen. Damit soll der immense Schaden für die Landwirtschaft begrenzt werden. Schutzimpfungen mit inaktivierten Influenzaviren sind grundsätzlich in Deutschland verboten. So ist beispielsweise eine Immunisierung bei Huhn und Pute in den ersten drei bis vier Lebenswochen wegen des noch nicht ausgeprägten Immunsystems kaum erreichbar. Beim Jungmastgeflügel ist wegen der kurzen Lebensspanne nur gegen Ende der Mastperiode, wenn überhaupt, eine belastbare Immunität zu erwarten. Wildvögel, die den Erreger übertragen haben könnten, entziehen sich einer Impfung.

Zwei Fachfirmen waren im Kreis Paderborn mit der Tötung und Entsorgung der Tierkadaver beauftragt worden. Die Landwirte werden von der Tierseuchenkasse entschädigt. Diese übernimmt auch die Kosten für die Reinigung und Desinfizierung der Ställe. Die Kosten können derzeit nicht beziffert werden. Die Ursache für den Ausbruch ist nach wie vor unklar. Voraussichtlich frühestens ab dem 23. Februar 2017 kann dort wieder Geflügel in die Stallungen.

Per Tierseuchenverfügung des Kreises Paderborn war ein Sperrbezirk mit einen Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km um den betroffenen Hof in Delbrück-Westenholz gebildet worden. Um diese aufheben zu können, sind weitere Untersuchungen erforderlich. Sperr- und Beobachtungsgebiet rund um den betroffenen Hof bleiben somit erst einmal bestehen. Die Tierseuchenverfügung sieht eine Reihe von möglichen Ausnahmegenehmigungen für den Transport von Eiern, Schlachtgeflügel und das Verbringen von Legehennen, Jungputen und Eintagsküken sowie Geflügeldung (Einstreu und Kot) vor. Die Vordrucke könnten unter www.kreis-paderborn.de heruntergeladen werden.

Kreisweit gilt nach wie vor die Aufstallpflicht für das gesamte Geflügel. Wann diese aufgehoben werden kann, hängt ab von der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, nach einer ersten Prognose frühestens nach dem 22. Februar.

Tierhalter sind weiterhin aufgefordert, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei Verdacht auf Geflügelpest umgehend den Hoftierarzt und die Veterinäre zu benachrichtigen. Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung sind die Veterinäre unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:05251 / 308-3952, 308-3953, 308-3902 oder 308-3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar, Tel.: 02955 7676-0.

 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“