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22. Februar 2017

Geflügelpest: Alle Untersuchungen im Sperrgebiet unauffällig

Die risikoorient durchgeführten klinischen Untersuchungen im Sperrgebiet rund um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück-Westenholz sind abgeschlossen. Die Veterinäre des Kreises Paderborn haben keinerlei Auffälligkeiten festgestellt.

Geflügelpestgefahr ist noch nicht gebannt 
Geflügelpestgefahr ist noch nicht gebannt

Im betroffenen Hof war der für Tiere hoch ansteckende Geflügelpesterreger H5N8 (auch Vogel- oder Geflügelgrippe genannt) festgestellt worden. Insgesamt 200.000 Junghennen in fünf Beständen (Ausbruchsbetrieb und vier Kontaktbetriebe) mussten vorsorglich getötet werden. Per Tierseuchenverfügung war am 15. Februar ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km rund um den Ausbruchsbetrieb gebildet worden. Die Geflügelpest-Verordnung sieht in solchen Fällen zudem klinische Untersuchungen im Sperrbezirk vor. Begutachtet wird der Gesundheitszustand der Tiere. Bei Auffälligkeiten werden Proben gezogen und eingeschickt. „Wir sind erst einmal erleichtert, nichts gefunden zu haben. Die Gefahr ist jedoch noch nicht vorbei“, erläutert der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst. Der Sperrbezirk gilt 21 Tage nach Festlegung, also bis zum 8. März, sofern keine weiteren Verdachtsfälle auftreten.

Betroffen von den Schutzmaßnahmen und Handelsbeschränkungen sind weiterhin 63 Betriebe mit rund 207.000 Stück Geflügel im Sperrbezirk sowie 270 Betriebe mit rund 563.000 Stück Geflügel im Beobachtungsgebiet. Ausnahmegenehmigungen für den Transport von Eiern, Schlachtgeflügel und das Verbringen von Legehennen, Jungputen und Eintagsküken sowie Geflügeldung (Einstreu und Kot) sind möglich. Die Vordrucke könnten unter www.kreis-paderborn.de heruntergeladen werden. Auf den Internetseiten des Kreises befindet sich eine interaktive Karte. Hier kann man seine Anschrift eingeben, um zu schauen, ob sich der eigene Hof im Sperr- oder Beobachtungsgebiet befindet.

Die Tierhalter im Kreis Paderborn werden gebeten, ihre Bestände weiterhin sorgfältig zu beobachten und einen Verdacht auf Geflügelpest oder Todesfälle in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend den Veterinären des Kreises Paderborn zu melden.

Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung sind die Veterinäre unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: 05251 / 308-3952, 308-3953, 308-3902 oder 308-3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar, Tel.: 02955 7676-0.

Die seit dem 22. November geltende Aufstallpflicht für alles Geflügel gilt nach wie vor und erst einmal bis auf weiteres.

Das Katasteramt des Kreises Paderborn stellt Ihnen im Geoportal des Kreises Paderborn eine interaktive Karte zur Verfügung. Wenn Sie Ihre Adresse eingeben, erkennen Sie sofort, ob ihr Hof im Sperr- oder Beobachtungsgebiet liegt. Zu den Karten gelangen Sie hier.

 
 
 

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