Tierische Nebenprodukte sind alle vom Tier stammenden Reststoffe oder vom Tier gewonnenen Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Der grundlegende Umgang mit tierischen Nebenprodukten wird durch die Verordnung (EG) Nummer 1069/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21.Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 1774/2002 in der jeweils gültigen Rechtsform geregelt.
Nach der Definition der VO (EG) 1069/2009 sind nach Artikel 3 Nummer 1 tierische Nebenprodukte“: ganze Tierkörper oder Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs beziehungsweise andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen;
Mit der Verordnung (EG) 1069/2009 werden Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte und ihre Folgeprodukte festgelegt, mit deren Hilfe die Risiken, die sich aus diesen Produkten für die Gesundheit von Mensch und Tier ergeben, verhindert beziehungsweise möglichst gering gehalten werden sollen und speziell die Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette geschützt werden soll (Siehe VO (EG) 1069/2009 Artikel 1).
Ergänzt wird die VO (EG) 1069/2009 durch die Durchführungsverordnung VO (EU)142/2011 und das nationale Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG), sowie die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV), die u.a. weitere spezifische Anforderungen an Biogasanlagen, Händler und Transporteure von Tierischen Nebenprodukten enthalten.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mit hohem Risiko behaftetes TNP
Mit mittlerem Risiko behaftetes TNP
Mit niedrigem oder keinem Risiko behaftetes TNP
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hat im Aufgabenbereich Tierische Nebenprodukte u. a. folgende Zuständigkeiten:
• Überwachung der ordnungsgemäßen Beseitigung von Tierischen Nebenprodukten
• Überwachung von Betrieben, die mit tierischen Nebenprodukten umgehen
• Zulassung von Betrieben, die nach Artikel 23 der VO (EG) 1069/2009 in Verbindung mit § 25 ZustVO TierGesG TierNebG NRW Tätigkeiten mit tierischen Nebenprodukten ausüben
• Registrierung (Artikel 23 der VO (EG) 1069/2009) von Beförderern von tierischen Nebenprodukten
• Registrierung (Artikel 23 der VO (EG) 1069/2009) von anderen Betrieben, die unter die Registrierungspflicht fallen, wie z.B. die Handhabung, die Verwendung oder das Inverkehrbringen von tierischen Nebenprodukten
• Ansprechpartner in grundsätzlichen Fragen zum Tierischen Nebenprodukterecht
Nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) § 3 obliegt die Beseitigungspflicht für verendete Nutztiere grundsätzlich den Kreisen bzw. den kreisfreien Städten. Bis zur Abholung der Tierkadaver durch die vom Kreis Paderborn beauftragte Firma SecAnim GmbH haben Tierbesitzer die Tierkadaver vor Witterungseinflüssen und fremden Zugriff geschützt, z. B. in einem Container, aufzubewahren. Nach Abholung der Tierkadaver ist eine Reinigung und Desinfektion der Container erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für Besitzer von Equiden besteht seit dem 12.02.2017 die Möglichkeit einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Absatz 2 TierNebG zur Abholung und Kremierung eines Equiden in einem zugelassenen Tierkrematorium zu stellen. Beachten Sie hierzu auch den unten angefügten entsprechenden Link.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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