Ziel der Regelungen zur Vermarktung und zum Besitz geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Erzeugnisse ist es, die direkte Gefährdung von wildlebenden Tieren und Pflanzen durch den kommerziellen Handel einzudämmen und artgerechte Haltungsbedingungen zu gewährleisten.
Besonders geschützt ist eine große Anzahl von nicht heimischen Tieren, die international gehandelt werden, durch die EG-Verordnung Nr. 338/97 (z. B. Papageien und zahlreiche Reptilien). Viele heimische Tierarten und Pflanzen, deren Bestand in der Natur durch eine Entnahme bedroht werden könnte, sind durch die Bundesartenschutzverordnung in den gesetzlichen Schutz aufgenommen.
Halter von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten, die im Washingtoner Artenschutzübereinkommen, der EG-Verordnung Nr. 338/97 oder der Bundesartenschutzverordnung genannt sind, sind verpflichtet, dies dem Kreis Paderborn, Umweltamt, unverzüglich bei Beginn der Haltung schriftlich anzuzeigen (§ 7 Bundesartenschutzverordnung). Jede Veränderung des Bestandes durch Zugänge (Erwerb, Nachzucht) oder Abgänge (Tod oder Weitergabe von Tieren) ist ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
Welche Arten geschützt und damit anzeigepflichtig sind, erfahren Sie bei den unten genannten Mitarbeitern der Kreisverwaltung oder im Internet auf der regelmäßig aktualisierten Webseite des Bundesamtes für Naturschutz.
Bei Wunsch nach einem Gespräch sollte eine Terminabsprache erfolgen.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
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